Operation Ore

Geschrieben von Richard am 30 Jun 2007 |

Was dabei herauskommen kann, wenn Ermittler jede sich bietende, noch so zweifelhafte Fahndungsmethode mit wenig Sachverstand anwenden, kann man in der Rückbetrachtung an Operation Ore1 gut darstellen.

In einem sehr lesenswerten Artikel im Guardian berichtet ein mit Untersuchungen betrauter Experte der Verteidigung über schwere Ermittlungspannen, falsche Schlussfolgerungen und Ermittler, deren Fachwissen dem der wahren Täter hoffnungslos unterlegen war.

Ein in 2002 von der britischen Polizei geführter Schlag gegen einen mutmaßlichen Kinderpornografiering und dessen Konsumenten führte über die Kreditkartendaten, die auf einem Onlineportal gespeichert worden waren, zu den Inhabern und damit zu mehr als 7.000 Verdächtigen. Nach über 4.000 Hausdurchsuchungen und fast ebenso vielen Verhaftungen haben die 1.800 erhobenen Anklagen zu mehr als 1.400 Verurteilungen geführt. Soweit, so gut.

Der Artikel spricht nun von mehreren hundert (möglicherweise mehrern tausend) Fällen, in denen aufgrund von Kreditkartenbetrug im großen Stil die Inhaber der Karten zu unrecht in Untersuchungen verstrickt, angeklagt oder verurteilt worden sind2. Offenbar haben es die Ermittler versäumt, die Möglichkeit, dass Kreditkartendaten auch missbräuchlich verwendet werden können, überhaupt in Betracht zu ziehen.

Dieses Beispiel zeigt eindrucksvoll, wie sensibel mit jeglichen personenbezogenen Daten umzugehen ist. Das mehr als berechtigte Interesse an Strafverfolgung solcher schweren Missbrauchstatbestände Minderjähriger hat offenbar Grundregeln der polizeilichen Ermittlungsarbeit ausser Kraft gesetzt und letztlich gezeigt, dass wirksamer Datenschutz elementarer Grundrechtsschutz ist.

  1. mehr Informationen dazu gibts auch noch hier und hier und hier und hier []
  2. im Artikel ist auch die Rede davon, dass verdächtigte Personen in 39 Fällen Selbstmord begangen haben. Angesichts der Schwere der Vorwürfe mag man sich die Konsequenzen für das gesellschaftliche Leben der Betroffenen gar nicht vorstellen []

VDS III

Geschrieben von Richard am 22 Jun 2007 |

Neue Reaktion aus dem Bundetag, diesmal Guenter Krings. Kurzzusammenfassung:

Punkt 1: alles nicht so schlimm (mit der Vorratsdatenspeicherung)

Punkt 2: wir sind in GROßER Gefahr (Terroristen)

Punkt 3: Punkt 2 ist leicht in den Griff zu kriegen durch Punkt 1

Punkt 4: das bisschen Grundrechtseinschränkung ist es allemal Wert für diesen massiven Sicherheitsgewinn.

Aber lest selbst:

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Email zum Thema Vorratsdatenspeicherung.

Bei der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung geht es nicht um einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Privatsphäre. Von einer Pauschalüberwachung könnte man nur dann reden, wenn die zuständigen Behörden sämtliche Telekommunikationsvorgänge zeitgleich verfolgen würden. Das ist weder mit der Richtlinie noch mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung beabsichtigt. Zudem werden keine Inhalte gespeichert, sondern nur Verkehrsdaten.

Die Privatsphäre und der Datenschutz spielen für die Union eine wichtige Rolle und bei Eingriffen sind Grenzen zu beachten, die nicht überschritten werden dürfen. Gleichzeitig ist hier jedoch ein schwieriger Spagat zwischen den Freiheitsrechten der Bürger und einer effektiven Verbrechensbekämpfung zu vollziehen. In erster Linie wird die Freiheit der Menschen durch Terrorismus und Delikte der organisierten Kriminalität bedroht. Die Anschläge von London und Madrid haben gezeigt, dass auch ein “paar Terroristen” eine verheerende Wirkung entfalten können. Die Politik muss aus diesem Grund entsprechende Antworten finden, da sie gegenüber ihren Bürgern auch eine Schutzpflicht hat.
Daher gibt die EU-Richtlinie einen vertretbaren Rahmen vor, in dem sich der Schutz der Bürgerrechte und die effektive Verbrechensbekämpfung miteinander vereinbaren lassen. Dem wird auch der Gesetzentwurf der Bundesregierung gerecht.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Günter Krings MdB


Vorratsdatenspeicherung II (mit update)

Geschrieben von Richard am 21 Jun 2007 |

Auf meinen offenen Brief habe ich bereits am Tag danach Antwort von Herrn Ronald Pofalla erhalten. Zunächst fühlte ich mich ungemein ernst genommen, bis ich dann feststellte, dass die Antwort ein vorgefertigtes Musterschreiben war. Damit war die einleitende Formulierung “Vielen Dank für Ihre E-Mail, die ich mit Interesse gelesen habe.” eine schlichte Lüge Höflichkeitsfloskel. Im folgenden der gesamte Text:

Sehr geehrter Herr xxx,

vielen Dank für Ihre E-Mail, die ich mit Interesse gelesen habe.

Auslöser für die Bestrebungen einer europaweit einheitlichen Speicherung von Kommunikationsdaten ist die Angst vor weiteren Terroranschlägen. So kamen Ermittler nach den Attentaten von London einem Verdächtigen durch die Anrufe auf seinem Handy auf die Spur. Um auch nachträglich herausfinden zu können, wer wann mit wem telefoniert oder sich wie oft ins Internet eingewählt hat, wurde die Speicherung der Verbindungsdaten verlangt, so dass Polizei und Staatsanwaltschaft darauf zugreifen können. Schon kurz nach dem 11. September 2001 hatte sich der Rat der EU-Staats- und Regierungschefs für den Ausbau der Datenspeicherung ausgesprochen. Auch die EU-Kommission forderte eine entsprechende Regelung.

Bei der von den Europäischen Institutionen (EU-Kommission, Rat der Justizminister, europäisches Parlament und EU-Rat) beschlossenen Richtlinie zur so genannten Vorratsdatenspeicherung geht es in erster Linie um Verbindungsdaten, nicht um die Inhalte der Kommunikation: Wer hat sich mit welcher IP-Adresse ins Internet eingewählt? Wann wurde von welchem Apparat welche Telefonnummer angerufen? Aus welcher Mobilfunk-Zelle hat ein Teilnehmer telefoniert? Die Richtlinie sieht eine Speicherungspflicht für Telekommunikationsverkehrsdaten für einen Zeitraum von mindestens sechs und höchstens 24 Monaten vor.

Diese EU-Richtlinie ist von der Bundesrepublik Deutschland bis zum Oktober 2007 in deutsches Recht umzusetzen. Es wird darauf zu achten sein, dass sowohl den berechtigten Interessen an einer wirksamen Strafverfolgung als auch dem effektiven Schutz der Grundrechte in ausgewogener Weise Rechnung getragen wird.

Der Aufklärung und Verfolgung von Straftaten kommt eine große Bedeutung zu. Das Bundesverfassungsgericht hat daher wiederholt die unabweisbaren Bedürfnisse einer wirksamen Strafverfolgung hervorgehoben, das öffentliche Interesse an einer möglichst vollständigen Wahrheitsermittlung im Strafverfahren betont und die wirksame Aufklärung gerade schwerer Straftaten als einen wesentlichen Auftrag eines rechtsstaatlichen Gemeinwesens bezeichnet.Die besondere Bedeutung der Telekommunikationsverkehrsdaten für eine wirksame Strafverfolgung ist unbestritten. Die Befugnis, nach §§ 100g, 100h der Strafprozessordnung Auskunft von Diensteanbietern über gespeicherte Telekommunikationsverkehrsdaten zu verlangen, hat sich in vielen Kriminalitätsbereichen als hilfreich für eine effektive Strafverfolgung erwiesen. Zur Aufklärung von Straftaten mit komplexen Täterstrukturen, wie sie für den internationalen Terrorismus und die organisierte Kriminalität kennzeichnend sind, und von mittels Telekommunikation begangenen Straftaten, ist dieses Ermittlungsinstrument unverzichtbar.„Ins Leere“ läuft das Ermittlungsinstrument der Auskunft derzeit immer dann, wenn die relevanten Daten von dem betreffenden Dienstanbieter gar nicht oder nur sehr kurzzeitig gespeichert werden, weil dieser sie zu Abrechnungszwecken nicht benötigt; dies ist aufgrund der zunehmenden Verbreitung von Pauschaltarifen (so genannten „Flatrates“) immer häufiger der Fall. Diese Daten werden nach geltendem Recht grundsätzlich nicht gespeichert. Damit hängt zurzeit die Wirksamkeit dieser Ermittlungsmaßnahme im Einzelfall von dem jeweils zwischen dem Kunden und dem Dienstanbieter vereinbarten Tarifmodell ab.Die Einführung gesetzlicher Speicherungspflichten für Telekommunikationsverkehrsdaten greift allerdings in die Grundrechte sowohl der Nutzer als auch der Anbieter von Telekommunikationsdiensten ein; konkret betroffen hiervon sind das Fernmeldegeheimnis nach Artikel 10 Abs. 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (GG) und die Freiheit der Berufsausübung nach Artikel 12 Abs. 1 GG. Die Abfrage der gespeicherten
Daten kann zudem weitere Grundrechte, wie etwa die Presse- und Rundfunkfreiheit nach Artikel 5 Abs. 1 Satz 2 GG berühren. Diese Grundrechte sind in einem freiheitlichen demokratischen Gemeinwesen von besonders großer Bedeutung. Eingriffe in diese Grundrechte, von denen zahlreiche Personen betroffen werden, die in keiner Beziehung zu einem konkreten Tatvorwurf stehen und den Eingriff durch ihr Verhalten nicht veranlasst haben, sind besonders schwerwiegend und bedürfen deshalb einer besonderen Rechtfertigung.Die genannten Grundrechte sind jedoch nicht vorbehaltlos gewährleistet. Ihre gesetzliche Einschränkung ist zur Verfolgung vernünftiger Gemeinwohlbelange, wie etwa der Gewährleistung einer wirksamen Strafverfolgung in bestimmten Kriminalitätsbereichen, zulässig, wenn hierbei insbesondere die Grenzen der Verhältnismäßigkeit gewahrt werden, also die einschränkende gesetzliche Regelung zur Erreichung des angestrebten Zwecks geeignet, erforderlich und angemessen sind.Die Koalitionspartner von CDU, CSU und SPD haben zu Beginn des Jahres 2006 einen gemeinsamen Antrag in den Deutschen Bundestag eingebracht, der mit großer Mehrheit vom deutschen Parlament beschlossen wurde. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, dass hinsichtlich der Speicherungsdauer und der erfassten Datenarten keine über die Mindestanforderungen der Richtlinie hinausgehenden Pflichten geregelt werden sollen; dies gilt insbesondere für die Speicherungsfrist von sechs Monaten und die Beschränkung der Datenabfrage zu Zwecken der Strafverfolgung auf die Ermittlung, Aufdeckung und Verfolgung erheblicher oder mittels Telekommunikation begangener Straftaten. Mit dem Gesetz ist zugleich sicherzustellen, dass Daten, die über den Inhalt einer Kommunikation Aufschluss geben, wie bisher nicht gespeichert werden dürfen.Mit freundlichen Grüßen

Ronald Pofalla, MdB _____________________________________________

Ronald Pofalla
Mitglied des Deutschen Bundestages
für den Wahlkreis Kleve
Generalsekretär der CDU Deutschlands

Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel.: 030-227 737 43
Fax: 030-227 769 97

Bin Gespannt, wer sich dazu noch äussert….to be continued

Nachtrag: Wes geistes Kind dieser Herr ist, entdeckte ich zufällig heute in einem Artikel in der Welt. Der Pofalla hatte dem Thierse den Rücktritt nahe gelegt, weil dieser sich über die Geruchsprobennahme bei G8-Gegnern aufgeregt und dies mit Staasi-Methoden verglichen hatte. Naja, der Thierse weiß eben wovon er redet. Und Pofalla hat offenbar ein Konzept


Stoppt Vorratsdatenspeicherung

Geschrieben von Richard am 19 Jun 2007 |

Ein Gestzentwurf von CDU, CSU und SPD sieht ab 2008 vor, nachvollziehbar zu machen , wer mit wem in den letzten sechs Monaten per Telefon, Handy oder E-Mail in Verbindung gestanden oder das Internet genutzt hat. Bei Handy-Telefonaten und SMS soll auch der jeweilige Standort des Benutzers festgehalten werden. Anonymisierungsdienste sollen verboten werden.

Mit Hilfe der über die gesamte Bevölkerung gespeicherten Daten können Bewegungsprofile erstellt, geschäftliche Kontakte rekonstruiert und Freundschaftsbeziehungen identifiziert werden. Auch Rückschlüsse auf den Inhalt der Kommunikation, auf persönliche Interessen und die Lebenssituation der Kommunizierenden werden möglich. Zugriff auf die Daten sollen Polizei, Staatsanwaltschaft, Nachrichtendienste und ausländische Staaten erhalten, die sich davon eine verbesserte Strafverfolgung versprechen.

Gegen dieses Ansinnen engagiert sich eine Gruppe von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internet-Nutzern, deren Streben ich gern unterstürze. Auf der Website wird zum Schreiben von offenen Briefen an die Bundestagsabgeordneten der Regierungskoalition aufgerufen. Ich bin diesem Aufruf gefolgt und habe meine Bedenken in dem folgenden Schreiben zusammengefasst:

Vorratsdatenspeicherung

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit großer Sorge verfolge ich das Ansinnen einer breiten Mehrheit im Bundestag, ein Gesetz zu schaffen, dessen Ziel und Zweck die allumfassende Dokumentation von jeglicher Kommunikation über technische Medien (Telefon, Internetnutzung, Email-Nutzung) ist.

Dieser weitreichende Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung der Bürger unseres Landes wird gerechtfertigt mit dem Kampf gegen den internationalen Terror.

Dazu habe ich schwerwiegende Bedenken, die ich Sie bitte, in der Debatte zu berücksichtigen und ein solches Gesetz zu verhindern.

1. Juristische Würdigung
Das Gesetz verstößt aus meiner Sicht gegen eine Reihe von Grundrechten. Es ist nicht vereinbar mit:
- dem Fernmeldegeheimnis,
- dem Recht auf Informationelle Selbstbestimmung,
- der Meinungs-, Informations- und Berufsfreiheit

oder schränkt diese elementaren Pfeiler unserer Gesellschaft zumindest in einer unverhältnismäßigen Weise ein.

2. Fehlender Nutzen
Ich gehe davon aus, dass terroristische Organisationen und deren Mitglieder, um deren Bekämpfung es hier geht, sich der Möglichkeiten der technischen Überwachung und deren Umgehung durchaus bewusst sind. Insofern ziehe ich den Nutzen, den diese Maßnahme zur Totalüberwachung und Zusammenführung verschiedenster Datenquellen möglicherweise bieten kann, ernsthaft in Zweifel.

Auch heute schon existieren technische Möglichkeiten (Anonymizer, Proxies), um die Partner eines Kommunikationsvorgangs zu verschleiern. Diese technischen Vorrichtungen existieren vor allem, um Menschen in weniger freiheitlichen Staaten die Kritik am System und den Aufbau einer funktionierenden Demokratie überhaupt erst zu ermöglichen und Zugang zu Informationen zu veschaffen.

3. Missbrauch
Das aus meiner Sicht schwerwiegendste Argument gegen eine Vorratsdatenspeicherung ist die Gefahr des Missbrauchs. Ein solches Gesetz stellt (auch vor dem Hintergrund der möglicherweise guten Absichten) nicht weniger als eine Zäsur in der Geschichte der freiheitlichen Demokratie dar. Erstmalig soll staatlich sanktioniert die gesamte Bevölkerung (verdachtsunabhängig) in deren Kommunikation überwacht werden. Letztlich unterscheiden sich die Mittel nicht von denen in Diktaturen verwandten Maßnahmen zur Überwachung von Regimekritikern in der Vergangenheit und Gegenwart. Die technischen Mittel der modernen Kommunikation und die breite Verwendung dieser Mittel in der Bevölkerung machen überdies eine in der Qualität deutlich verbesserte Überwachung möglich.

Eine Zulassung dieser Totalüberwachung (auch zu bestimmten, eng definierten Zwecken) schafft letztlich ein Instrument, dessen Zweckbestimmung in der Zukunft immer wieder Gegenstand von Diskussionen werden wird. Eine Anpassung dieser Zweckbindung an die aktuellen Entwicklungen ist dann nur noch ein kleiner Schritt. Ein generelles Verbot zur Vorratsdatenspeicherung vermeidet diese Gefahr.

Missbauchsszenarien lassen sich ohne Mühe beschreiben: das Komunikationsprofil von Einzelpersonen lässt auch ohne Kenntnisse des Inhalts der Kommunikation leicht Rückschlüsse auf deren soziale Bindungen, deren Vorlieben, Abneigungen, deren politische, religiöse und philosophische Standpunkte, deren sexueller Ausrichtung und sogar deren Gesundheitszustand zu. (Beispielsweise legt der der Aufruf verschiedener Internetseiten, die gegen die Vorratsdatenspeicherung kämpfen, den Schluss nahe, dass der Teilnehmer solche Ansichten teilt.)

Missbrauch durch staatliche Stellen und Geheimdienste, etwa gegen regierungskritische Kreise (Anwälte, Journalisten), Missbrauch durch Privatpersonen (Erpresser, Sensationsjournalisten), oder auch Missbrauch durch ausländische Geheimdienste kann durch die bloße Existenz einer solchen Datensammlung nicht mehr ausgeschlossen werden.

4. Verhinderung von Hilfe
Verschiedene Organisationen bieten ihre Hilfe über Telefonseelsorge und Internetseiten an, über die Personen in Notlagen einfach und unkompliziert erste Ansprechpartner erreichen können. Für diese Menschen ist das oft die einzige Möglichkeit, ihre Probleme mit jemandem zu teilen. Das Wissen um die staatliche Überwachung jeglicher Kommunikation kann auch verhindern, das solche Hilfsangebote in Anspruch genommen werden (können).

5. Parlamentarischer Diskurs
Dass ein Innenminister die Interessen des Innenministeriums vertritt und dass dessen Sorge und dessen Streben ausschließlich und ganzheitlich dem Streben nach mehr Sicherheit untergeordnet ist, ist so nachvollziehbar wie richtig. Falsch ist es allerdings, wenn die Parlamentarier den Vorschlägen des Innenministers unwidersprochen folgen und es versäumen, sein Streben in einen gesellschaftlichen Gesamtkontext einzubetten. Spätestens hier hätte ein Abwägen der Grundrechtseinschränkungen gegen den marginalen Sicherheitsgewinn erfolgen müssen.

Bitte sorgen Sie dafür, dass ein solcher Diskurs stattfindet und dass die mehr als berechtigte Sorge einer nicht kleinen Zahl von Bürgern um die informationelle Selbstbestimmung und um Grundrechte Gehör findet. Unsere Grundrechte sind in Gefahr. Dies ist als Bürger und erst recht für Sie als gewählter Parlamentarier nicht hinnehmbar. Verschaffen Sie dem Grundgesetz Geltung!

Mit freundlichen Grüßen