Erst Kommentar, zu lang, jetzt Beitrag
Geschrieben von Richard am 19 Sep 2007 |
Replik auf einen Kommentar:
Ich hoffe -ehrlich gesagt- überhaupt nicht. Denn das genau ist es, womit Schäuble und sein Kumpel Jung spielen: Mit der Angst der Bevölkerung, die dann irgendwann jeden Eingriff in die Grundrechte abnicken wird, wenn das skizzierte Horrorszenario nur glaubhaft und schrecklich genug ist. Es lässt sich immer ein Tatbestand konstruieren, der für sich allein genommen vieles rechfertigen würde. Man denke nur an die substanzlose Warnung vor einem atomaren Terrorschlag, die sich bei näherer Betrachtung als so wage herausgestellt hat, dass auch das Innenministerium zurückrudern musste. Allein desshalb haben wir ein Grundgesetz, dass eben jene grundsätzlichen und unveräußerlichen Rechte garantiert, die hier im beinahe Minutentakt auf dem Altar der allumfassenden (trügerischen) Sicherheit geopfert werden sollen. Warum machen die sowas?
Nun, die Zeit ist günstig, eine große Koalition verspricht ZweiDrittelMehrheiten. Und der kleine Koalitionär scheint mir in keiner besonders widerstandsfähigen Verfassung zu sein. Ich hoffe nur, dass die “wenn-ihr-Heulsusen-nicht-zustimmt,-seid-Ihr- schuld-am-Untergang”-Strategie nicht aufgeht und ein Rest von Menschenverstand den Schaden begrenzt, der entstanden ist und noch entstehen wird. Allein die Hoffnung schwindet.
Ein Verteidigungsminister, der zusammen mit einem Kollegen vom Innenressort eine “Eilkompetenz” haben will, erinnert schon fatal an “Ermächtigung”. Blonde (Achtung, chauvie-Klischee) Fernsehmoderinnen verlieren ihren Job weil sie nicht Nachdenken vor einem Interview, was sicher dumm ist, aber dem Niveau angemessen, und dann die Nazi-Gebährförderung gutfinden. Im gleichen Land aber laufen Minister Amok und keiner schmeisst die raus. Ich halte es für ein eklatantes Versagen, dass die Doppelquotenkanzlerin (ostdeutsch und Frau) hier nicht einschreitet; und zwar energisch. Der Jung stellt sich hin und sagt: es ist mir egal was das BVerfG sagt, dann müssen wir eben das Grundgesetz ändern. Wofür hält der sich? Den Sonnenkönig? (“L’État c’est moi – Der Staat bin ich!”). Dann schiebt er noch hinterher, dass er ja dann zurücktreten würde, wenn er einen Flugzeugabschuss befehlen müsste. Warum? Wenn er das für angemessen und mit dem Grundrechten vereinbar hält, hätte er doch keinen Grund. Ich frage mich, warum Schäuble und Co. auf das Grundgesetz geschworen haben, wenn sie das ständig ändern wollen.
Ähnlich hat es auch Beckstein letztens formuliert, als der beim unsäglichen Beckmann mit Aust und ein paar anderen substanzlos über die RAF diskutiert hat. In etwa: Unsere Polizisten wollen keine Gesetze übertreten, aber bestimmte Dinge müssen getan werden, also verschaffen wir ihnen Rechtssicherheit. Es ist also offenbar alles eine Frage der Definition. Gestern noch Grundrechtsverletzung, morgen schon Standardmaßnahme der Dorfpolizei.
Etwa 5000 Leute sterben jährlich auf deutschen Straßen und trotzdem ist ein Tempolimit auf Autobahnen ein Vorschlag, mit dem man als Verkehrsminister ruckartig unwählbar würde, obwohl das vermutlich mehrere hundert Leben retten könnte. Dabei ist Rasen nicht mal ein Grundrecht (naja, beim Bildleser vielleicht schon). Wenn aber ein ganzes Volk mit der Vorratsdatenspeicherung in seinem Kommunikationsprofil gläsern gemacht werden soll, dann ist das im Namen der Terrorabwehr vollkommen ok. Hauptsache der Bierpreis ist stabil.
Ein Aspekt macht besonders nachdenklich: Es ist ein nicht mal besonders realistisches Szenario, dass Kampfjets überhaupt die Chance haben, ein Passagierflugzeug über deutschem Luftraum kontrolliert zum Absturz zu bringen. Zwei Stichworte dazu: Geschwindigkeit und Besiedelungsdichte. Bei etwa 1000km Nord-Süd-Ausdehnung braucht ein Passagierjet eine gute Stunde zum Überflug des ganzen Landes. Wenn hier wirklich einer einen Jet am Frankfurter Flughafen kapert, haben auch entschlossene Jagdflieger mit Einsatzbefehl kaum eine Chance, den Einschlag im Kölner Dom zu verhindern. Hier kommt noch Punkt zwei zum Tragen: ein in fünftausend Metern Höhe abgeschossener Jet (sagen wir ein zu allem bereiter Kampfpilot war gerade in der Nähe) dürfte seine Einzelteile über eine erkleckliche Fläche verteilen. Dass dabei nichts am Boden getroffen wird (wir denken wieder an das Rhein-Main-Gebiet), ist eher unwahrscheinlich.
Warum fordern dann die beiden Terrorismusbekämpfungsminister mit dem Eifer eines McCarthy vergleichweise unwichtige Befugnisse? Vermutlich als Dehnungsübungen für den Geist der (un-)kritischen Massen: Wenn die das schlucken, kriegen wir auch die anderen Schweinereien durch. Wenn sie es nicht schlucken, haben wir sie wenigstens beschäftigt.
Was uns bleibt, ist unserem stetig wachsenden Unbehagen Ausdruck zu verleihen: Am 22.09. ist dazu in Berlin Gelegenheit. Mitmachen!
Übergesetzlicher Notstand
Geschrieben von Richard am 16 Sep 2007 |
Gegenüber dem Focus erklärte der Verteidigungsminister Franz Josef Jung, er würde Passagierflugzeuge abschießen lassen, um Bürger vor einem Terroranschlag zu schützen. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar 2006 klargestellt, das ein solches Vorgehen nicht mit dem Grundgesetz zu vereinbaren wäre. Das ist auch dem Verteidigungsminister klar. Allerdings ist seiner Ansicht nach in einem solchen Falle, in dem die freiheitlich-demokratische Grundordnung gefährdet sei, eine solche Aktion mit übergesetzlichem Notstand zu rechtfertigen. Für mich stellt sich hier allerdings einmal mehr die Frage, wer hier die freiheitlich-demokratischen Grundordnung tatsächlich bedroht. Nachdem nun die Verfassungsrichter den Abschuss von Passagierflugzeugen für grundgesetzwidrig befunden haben, stellt sich der Minister einfach in einen Raum ausserhalb dieses Rechtsrahmens und glaubt so die Beschränkungen umgehen zu können. Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass Jung dazu nur besonders zuverlässige Piloten einsetzen will. Offenbar rechnet er damit, dass auch Soldaten ein Gewissen haben könnten.
Hormone und die Wirklichkeit
Geschrieben von Richard am 16 Sep 2007 |
“Wie sich durch unsere Untersuchungen herausstellte, haben Hormone so tiefgreifende Auswirkungen auf das weibliche Gehirn, dass man mit Fug und Recht behaupten kann, die Realität einer Frau werde durch sie erst erschaffen.” Louann Brizendine, amerikanische Neurobiologin und Neuropsychiaterin1
Das erklärt einiges.
- gefunden in Technologie Review Printausgabe März 2007 [↩]
Terroristin, 4 Jahre
Geschrieben von Richard am 11 Sep 2007 |
Terroristen kommen in rosafarbenen Kapuzenpullis.
Christlicher Gottesstaat
Geschrieben von Richard am 10 Sep 2007 |
Ronald Pofalla sieht sich gern als jemand, der fundamentalistische unerschütterliche Grundsätze hat. Und die will er vermitteln. Desshalb gehören seiner Ansicht nach Kruzifixe in alle deutschen Schulen. Ohne Ausnahme. Gleichzeitig läd er aber auch nicht konfessionell gebundene Bürger ein, in seiner Partei für die Freiheit und Würde aller Menschen einzutreten. Warum will der dann alle Kinder unter das Kreuz zwingen? Passt aber zu seiner Parteikollegin, die die biblische Schöpfungsgeschichte im Biologieunterricht verorten will.
Etwas umfangreicher zu diesem Thema auch noch hier.
auch das noch…
Geschrieben von Richard am 7 Sep 2007 |
In Sachsen liegt die NPD in Umfragen erstmals vor der SPD.
Da hat ein britischer Goldschmied und Sohn eines Bomberpiloten im 2. Weltkrieg, der an den Angriffen auf Dresden beteiligt war, das Kreuz auf der Frauenkirche gemacht, als Zeichen der Versöhnung und der Mahnung und über 9% der Sachsen würden bei Landtagswahlen NPD wählen. Ich meine wenn die SPD in der Bedeutungslosigkeit verschwindet, hat sie sich das selber zuzuschreiben. Aber offenbar mangels Alternativen NPD wählen? Das ist so wie bei einer Magenverstimmung Selbstmord begehen, damit die Übelkeit weggeht.
Mensch Sachsen! Ihr habt die Elbe1 und an deren Ufern so wunderbare Sachen wie den Zwinger, Pillnitz und das Elbsandsteingebirge. Ihr habt einen ziemlich lustigen Dialekt. Ihr habt Christ-Stollen und die Moritzbastei. Eine Semperoper, eine Frauenkirche, Kunst bis zum Abwinken, einen starken August, einen tollen Zoo in Leipzig2 und auch eine Gosenschänke. Auch das Erzgebirge ist schön. Plauen mit der Spitze, Seiffen mit den Stehrumchen, Glashütte mit den Uhren, Meissen mit den blauen Schwertern und Dresden mit AMD. Ihr habt Radeberger, Wernesgrüner, Ur-Krostitzer, Eierschecke, Quarkkäulchen und Leipziger Allerlei.
Und was macht ihr? Euch den Landtag schmutzig! Schon wieder! Warum macht ihr immer die selben Fehler? Macht doch mal Neue!
Heute morgen beim Bäcker
Geschrieben von Richard am 3 Sep 2007 |
Ich bin morgens auch nicht immer ein Ausbund an Frohsinn, aber was ich heute wieder beim Bäcker erlebt habe, schreit nach Dokumentation.
Ich (beim Betreten des Ladens): “Morgäään!” [wirklich freundlich]
Ich bin dran. Das zeigt mir die Verkäuferin, indem sie sich umdreht und erstmal den Ofen ausräumt. Ok, das muss sein und auf die Minute kommt es ja nun auch nicht an. Dann ist sie fertig und wendet sich mir zu, ohne etwas zu sagen. Das ist offenbar mein Zeichen. Ich formuliere seidenweich meinen Wunsch:
“Ich hätte gern ein Roggenbrötchen.” Yentzieh, dessen Charmeoffensiven an der Fleischtheke unter uns schon legendär sind, wäre stolz auch mich.
Wieder wortlos stopft die Missmutige das heute besonders kleine Teil in eine Tüte und bellt: “Zweiundvierzich!” Seit Douglas Adams wissen wir, dass das die Antwort auf alle Fragen des Universums ist, aber die hatte ich ja noch gar nicht gestellt.
Ich also nun nicht mehr so seidenweich:”Cent nehme ich an?! Bitteschön!” Ich lasse das Geld passend auf den Zahlteller fallen. Im Rausgehen murmle ich noch den Standardgruß: “Vielendankundschönentagnoch!”
Ihre Anwort (unsterblich): “Ok!”
“Wenn ein Tag so wunderschön beginnt, ist alles drin…” textete mal Jürgen “ich hab die hässlichsten Hemden der Welt” von der Lippe in einem Song. Genau so ist es.
Waffengesetz gelockert, Update: doch nicht
Geschrieben von Richard am 3 Sep 2007 |
Nach Plänen unser Bundesregierung sollen zukünftig bereits 18-jährige wieder alle Waffen kaufen können. Damit lockert die Bundesregierung die Waffengesetze, die nach dem Amoklauf von Erfurt verschärft worden waren. Als Begründug dafür wird angegeben, dass die Gesetzesänderung keinen Sicherheitsgewinn gebracht hätte und darüber hinaus eine EU-Richtline umgesetzt würde.
Kein Sicherheitsgewinn? Wie hat man das wohl festgestellt? Abgesehen davon ist der Sicherheitsgewinn der Videoüberwachung und Vorratsdatenspeicherung mindestens genau so marginal. Beim Hackertoolverbot eher negativ. Ob wir hier auch damit rechnen können, dass die Regelungen zurückgenommen werden, wenn auch für den letzten Bundespolitiker klar geworden ist, welchen Schaden das alles anrichtet? Ich habe da so meine Zweifel. Abgesehen davon erinnert mich diese Art von trail-and-error-Gesetzgebung an das Spielverhalten von Kleinkindern.
Hans Christian Ströbele wird im Rahmen der zahlreichen Stimmen des Unverständnisses auf SpOn wie folgt zitiert: “Es gibt überhaupt keinen einsichtigen Grund, warum ein junger Erwachsener ein großkalibriges Gewehr zum Spaß zu Hause im Schrank haben soll”. Mir fällt darüber hinaus auch kein Grund ein, warum ein älterer Erwachsener großkalibirige Waffen zu Hause im Schrank haben sollte. Ich bin froh in einem Land zu leben, in dem eben nicht jeder Vollpfosten im Supermarkt eine Wumme kaufen kann und dann seine erlittene Kindheit an Passanten/Kollegen oder Mitschülern aufarbeitet. Das stellt sich ganz simpel dar: Weniger Waffen, weniger Unfälle oder Amokläufe damit. Ich erinnere mich diesbezüglich noch gut an Situationen in meinem Grundwehrdienst, in denen ich scharfe Waffen und Munition in den Händen des einen oder anderen “Kameraden” für eine bedrohlich schlechte Idee hielt.
Naja, vielleicht ist das ja der erste Schritt zur Bewaffnung der Bevölkerung gegen die Terrorgefahr. Und Killerspiele werden bald Pflichtprogramm in der Grundschule. Für die Konditionierung und so…
Update: Offenbar hat sich der Bundesminister das nochmal überlegt. Wow, das ging schnell. Verbesserte Lernkurve?
DNA-Datei
Geschrieben von Richard am 2 Sep 2007 |
Die DNA-Analyse gilt nicht nur in der täglichen Arbeit der Ermittlungsbehörden als unbestechlich und sicher. In schöner Regelmäßigkeit hören wir von Sicherheitspolitikern die Forderung nach einer zentralen DNA-Datei, in der möglichst viele Personen erfasst werden, um so Spuren schnell und sicher Verdächtigen zuordnen zu können.
Wie jetzt bekannt wurde, sind von den 4 Millionen Einträgen der DNA-Datei der britischen Behörden mindestens 550.000 Profile fehlerhaft. Die angegebenen Namen sind falsch geschrieben oder vollkommen falsch. Verdächtige haben offenbar bei der Abnahme der Proben auch die Personalien von anderen Personen angegeben. Die jetzt eingeräumte Zahl könnte jedoch nur die Spitze des Eisberges sein, da hier nur die Zahl der Duplikate angegeben wurde. Wieviele Datensätze tatsächlich falsch sind, ist unklar.
Große Versandhandelsunternehmen kennen das Problem: Die Aktualität und Qualität der Kundendaten ist selten so gut, wie man sich das wünscht. Stellt sich dort eine Adresse als fehlerhaft heraus, führt das aber schlimmstenfalls zu einer falsch zugestellten Werbung. Was jedoch passiert, wenn eine Genspur von einem Tatort einem Unschuldigen zugeordent wird, weil ein Verdächtiger schlau genug war, bei einer früheren Probennahme eine falsche Identität anzugeben, ist eine ganz andere Liga.
Die Datenbank enthält darüber hinaus Daten von etwa 150.000 Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren, die verhaftet, sich dann jedoch als unschuldig erwiesen haben und nie angeklagt wurden.
Da erscheint es fast grotesk, dass die Behörden, die bereits über die größe DNA-Datenbank der Welt verfügen, die Erfassung von DNA-Profilen auch bei kleineren Vergehen forcieren wollen. Nach Plänen des britischen Innenministeriums etwa sollen künftig auch Gurtmuffel und Schwarzfahrer oder Hundehalter, die den Abfall ihrer Hunde nicht aufsammeln, in der Gendatei erfasst werden.
Wie man auch jetzt schon freiwillig DNA-Proben abgeben kann, ist hier zu lesen.
Ausgerechnet die Briten
Geschrieben von Richard am 28 Aug 2007 |
Als im Jahre 2005 die EU-Richlinie zur Vorratsdatenspeichung verabschiedet wurde, geschah das vor allem auf Druck der britischen Blair-Adminsitration und unter deren Ratspräsidentschaft. Nun setzen die Briten die Umsetzung dieser Richlinie teilweise aus. ‘Insbesondere die Speicherung der Verbindungsdaten von Internetverbindungen bringe erhebliche technische Probleme mit sich’ hatten die Branchenvertreter der britischen Internet Service Providers Association (ISPA) argumentiert. Der Gesetzgeber ist dieser Argumetation nun gefolgt, nicht ohne sich die Einführung einer Aufzeichnungspflicht zu einem späteren Zeitpunkt vorzubehalten.
Auch wenn nur “technische Schwierigkeiten” die Abschwächung des Gesetzentwurfes verursacht haben und nicht verfassungsrechtliche Bedenken, so gibt diese Entwicklung doch Anlass zur Hoffnung, dass der auch in unserem Lande wachsende Widerstand letzlich die geplante Vorratsdatenspeichung verhindert.
Bundesweite Gehaltsdatei
Geschrieben von Richard am 29 Jul 2007 |
Was wie ein schlechter Witz klingt, ist ein weiteres Bausteinchen auf dem Weg zum gläsernen Bürger: Unter dem schönen Namen Elena soll nach Plänen des Wirtschaftsministeriums eine bundesweite Gehaltsdatei aufgebaut werden, die die Einkommensdaten von 34 Millionen abhängig beschäftigten Arbeitnehmern bis zu 4 Jahre rückverfolgbar speichern soll.
Das macht dann das Beantragen von Arbeitslosengeld einfacher. Auch bei Kindergeld1 und bei Unterhaltsfragen sollen die Prozesse dann reibungsloser verlaufen.
In diesen Zusammenhang passt auch eine andere Meldung zum Thema Datensammlungen: Man kann ja schon lange nicht mehr am Geschäftsleben teilhaben, ohne zuzustimmen, bei der Schufa detaillierte Daten zu hinterlassen. Die Schutzgemeinschaft geht jetzt noch einen Schritt weiter und verspricht einen besseren Scoringwert, wenn man freiwillig weitere Angaben zu Einkommen und Vermögen macht.
Irgendwie drängt sich hier ja eine Zusammenarbeit auf. Ein Joint Venture sozusagen zwischen den staatlichen Datensammlern mit dem Convenience-Gedanken und den gewerblichen Datenhändlern mit Geschäftssinn: wenn zukünftig die Gehaltsdaten bei der deutschen Rentenversicherung sowieso rumliegen, müsste man das Ganze doch einfach nur noch verknüpfen. Ich meine, wenn man die Daten sowieso schon erfasst hat… Meine Güte wäre das bequem.
Angesichts solcher Aussichten mutet es schon fast anachronistisch an, dass die Gehaltsbarechnungen in meiner Firma immernoch im verschlossenen Umschlag ausgehändigt werden.
- dessen Auszahlung ja gehaltsunabhängig ist!! [↩]
Punk ist…
Geschrieben von Richard am 29 Jul 2007 |
…im Stadtfeld vor allem Hundehaufen von wahrhaft biblischen Ausmaßen. Wer jemals im Stadtfeld die Gelegenheit hatte, einen “Ich-schnappe-mal-eben-für-’ne-viertel-Stunde-Luft”-Spaziergang im Dunkeln unternommen zu haben, der weiss, wovon ich rede.
Das sind nicht nur einfach kleine Köddel, die unangenehm im Schuhprofil hängen bleiben und deren angetrocknete Kruste tapfer unterm Schuh durchhält, bis der arglose Träger wiedermal im Auto sitzt und etwas gegen seine kalten Füsse tun will. Dann trifft es um so härter: Das eiserne Herz des 20 Jahre alten Golfs wird warm und er Besitzer entwickelt den üblichen Stolz ob der schadstoffarm schnurrenden Maschine, die nun ihrereseits dankbar die erwärmte Luft in den Innenraum bläst. Natürlich immer auf die Füsse. Die werden wohlig warm und noch bevor der Besitzer der solcherart befriedigter Füsse beginnt, das wirklich toll zu finden, entfalten die kleinen Köddeln ihr grausames Potenzial. Schlimm ist es dann mit Hundescheisse an den Füßen in einem Auto zu sitzen, das sich mit 160 Stundenkilometern einem Stau hinter einer Bergkuppe nähert, der etwa 250 Meter nach der letzten Ausfahrt beginnt und die Lüftung unentwegt offenbart, dass sich die Hundescheiße entschlossen hat, geruchstechnisch deutlich auf sich aufmerksam zu machen.
Nein, das ist noch viel mehr als diese kleinen garstigen Köddel. Stadtfelder Hundeverdauungsergebnisse sind bisweilen so gross, das niemand die Chance hat, sie bis zum Auto zu ignorieren oder gar zu übersehen. Im Moment des Ereignisses sind sie einfach präsent. Wenn sich die Ferse dem Boden nähert, ist das Schicksal besiegelt: der Mittelfuss tritt zuerst in Kontakt mit der braunen Masse, die dann ziemlich rapide unter dem Druck zur Seite ausweicht und sich mit einer strammen Aufwärtsbewegung kraftvoll um den teuer beschuhten schlanken Fuss schmiegt, der seinerseits nur die Bewegung bis zum vollständigen Kontakt mit dem Pflaster ausführt. Der Fuss steht. Und die Wurst des verhaltensgestörten und ohne Zweifel politisch links eingestellten Rottweilermischlings umhüllt ihn innig. Das sind Momente, in denen man den Glauben verliert, dass Hundehalter auch zivilisierte Menschen sein können. Die Punks, die auf den Wiesen im Stadtfeld rumlungern, und denen die Hunde hörig sind, sind es jedenfalls eher nicht. Obwohl ich dem Biertrinken schon am Vormittag manchmal eine gewissen Charme abgewinnen kann, gelingt mir das mit Hundescheisse ganz und gar nicht.
Gehen Punks eigentlich aufs Klo? Oder scheissen die auch einfach in die Wohnung? Das wäre immerhin konsequent.
EU-Generalanwältin zur Vorratsdatenspeicherung
Geschrieben von Richard am 20 Jul 2007 |
Interessante Verlautbarung zum deutschen Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung, dessen Vereinbarkeit1 mit Grundrechten und die Zulässigkeit2 der Verwendung von Daten aus der VDS zur Strafverfolgung.
Sinkewitz
Geschrieben von Richard am 18 Jul 2007 |
Mal wieder Doping beim Radsport. Bei der Tour de France. Im T-Mobile-Team. SpOn titelt “Fall Sinkewitz: Positive A-Probe erschüttert den Radsport“. Erschüttert? Das kann mich nicht mal mehr überraschen! Jedem, der die Geständnisse der letzten Wochen und Monate gesehen oder gelesen hat, musste klar sein, das die Methoden des Doping sicher feiner werden würden aber ein Radsport ohne Doping eine schlichte Utopie ist, solange dort viel Geld verdient wird. Bezeichnend ist auch das Statement des Teamchefs des T-Mobile Teams Bob Stapleton auf die Frage warum Doping in einem Team möglich ist, dass nach eigenen Angaben das härteste interne Kontrollprogramm aller Profiteams hat: “Wir führen keine Anti-Dopingtests im Team durch. Das liegt in der Verantwortung der deutschen Nationalen Antidopingagentur und der anderen Anti-Dopingagenturen. Wir kontrollieren das Blutvolumen und führen langfristrige Tests durch, aber wir testen nicht intern auf Testosteron. Wenn wir Antidopingtests im eigenen Team durchführen würden, könnte man uns vorwerfen, dass wir gezieltes Doping betreiben und das Verhalten der Fahrer damit steuern.” Na prima. Bei internen Testosteron-Tests1 wäre aber der dopende Radler aufgefallen. Und der PR-Gau vielleicht zu verhindern gewesen. Wenn die Teams keine internen Antidopingtests durchführen, kann man ihnen zumindest vorwerfen, unerlaubte Mittel zu billigen. Wie wäre es mit einer Selbstverpflichtung zu interen Kontrollen durch unabhängige Labore, finanziert von den Teams und mit Veröffentlichung der Ergebnisse? Was ist mit strafrechtlichen Konsequenzen für die dopenden Sportler? Die gesundheitlichen Risiken halten die “Athleten” ja offenbar nicht von diesem Wahnsinn ab. Und irgendwie ist hier ja auch der Tatbestand des Betrugs erfüllt, oder?
Konsequenz für mich: Hock nicht vor der Glotze und schau dir das Pharmawettrüsten bei der Tour de France an, sondern fahr’ selber Rad. Wenigstens bis zum Biergarten….Prost!
- tolles Wort übrigens [↩]
CSU-Rechtsexperte zu Schäubles Vorschlägen
Geschrieben von Richard am 11 Jul 2007 |
Der CSU-Rechtsexperte Norbert Geis hat im Interview mit dem Deutschlandfunk die Vorschläge von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble zur Internierung von Gefährdern und gezielten Tötungen von Verdächtigen verteidigt.
Zunächst stellt Geis die gezielte Tötung von mutmaßlichen Terroristen als mit dem finalen Rettungsschuss vergleichbar dar, lässt allerdings offen, wozu denn eine über dieses ohnehin schon umstrittene Rechtskonstrukt hinausgehende Regelung notwendig sein soll. Zur Abwehr einer unmittelbaren Gefahr ist es auch heute im Rahmen bestehender Gesetze möglich, tötliche Schüsse abzugeben. Diese Regelungen wurden für Geiselnahmen und ähnlich gelagerte Bedrohungssituationen als ultima ratio vorgesehen, in denen eine unmittelbare Gefahr für Leib und Leben auf keinem anderen Wege abzuwehren ist. Welche anderen Fälle könnte man sich konstruieren, in denen diese Regelung nicht ausreichend sein sollte? Mir fällt dazu nichts ein. Herrn Geis offenbar auch nicht:
Wir müssen darüber nachdenken, es kommt unter Umständen eine große Bedrohung auf uns zu. Nun stellen Sie sich mal vor, wir hätten uns keine Gedanken darüber gemacht, wie wir eine solche Bedrohung am besten abwehren, und wir hätten es versäumt, dafür verfassungsrechtliche Grundlagen zu schaffen. Wir müssten uns immer und immer Vorwürfe dann machen.
Vielleicht wäre es schlau, erstmal ein bissel zu denken, bevor man die Erschiessung von Verdächtigen fordert.
Auf die Frage des Moderators, ob Herr Geis denn nun eine gezielte Tötung befürwortet, ist folgendes vom Abgeordneten zu hören:
Wenn Sie aber ganz konkret fragen, ich bin natürlich dafür, dass wir einen potenziellen Aggressor, einen Terroristen, der unser Land bedroht, dass wir den natürlich liquidieren können müssen, sonst setzen wir uns unnötig unter Umständen einem Anschlag aus.
Ich hätte gern gewusst, ob Herr Geis schon ein Bild von einem potenziellen Terroristen hat, welches Raster anzuwenden wäre und welche Erkenntnisse vorliegen müssen, um die gezielte Tötung zu rechtfertigen.
Auch zum Thema Internierung von “Gefährdern” hat sich Herr Geis offenbar nicht die Mühe gemacht, selbst zu denken. Weil ja derzeit der vorbeugende Gewahrsam von bekannten Hooligans während eines Fussballspiels möglich ist, hält es Herr Geis auch zur Terrorabwehr für sinnvoll, die ermittelten Gefährder zu inhaftieren. Dem folgerichtigen Einwand des Moderators, dass der Terrorkampf, anders als ein Fussballspiel, ja eigentlich nie zu Ende sei, begegnet der CSU-Politiker dann auch ein wenig hilflos: desshalb sei es
“ja auch rechtlich ein viel schwierigeres Problem, denn wir werden ja auf Dauer jemandem dann die Freiheit entziehen, indem wir ihn in ein Unterbindungsgewahrsam bringen.”
Dass ein dauerhaftes Wegsperren ohne Prozess nur schwer mit unserer Grundordnung vereinbar sein könnte, dämmert dem rechtspolitischen Sprecher der Unionsfraktion wohl auch. Ohne Prozess geht nach Geis natürlich nur, wenn rechtsstaatlich regelmäßig überprüft wird, ob der potenzielle Gefährder immernoch ein Gefährder ist.
Nochmal: der Mann ist rechtspolitischer Sprecher der Unionsfraktion. Also das Kompetenzzentrum Rechtswissenschaft. Naja, auch Gymnasiallehrer (Germanistik, Geschichte, Erziehungswissenschaften) hatten genug fachliche Qualifikation für das Amt des Finanzministers.
Mal sehen, wann jemand das Folterverbot1 aufgrund der abstrakten Bedrohungslage nicht mehr für zeitgemäß hält.
- Artikel 104 (1) GG [↩]
Der Richling als Schäuble
Geschrieben von Richard am 10 Jul 2007 |
Brilliant.
Naja wenigstens die Kabarettisten nehmen die Entgleisungen von Schäuble dankbar auf.
82MegaOhm
Geschrieben von Richard am 10 Jul 2007 |
Unter dieser zugegebenermaßen recht subtilen Überschrift versammelt sich gerade der Widerstand gegen die Pläne des Innenministers, Deutschland in einen Überwachungs- und Poliziestaat zu verwandeln. Auf der gleichnamigen Seite will die Inintiative die vielfältigen Aktivitäten gegen verschiedene Vorstöße der Bundesregierung zur Onlinedurchsuchung, Vorratsdatenspeicherung oder biometrischen Erfassung aller Bürger etc. bündeln. Dafür gibt es nun ein griffiges Symbol: Der Widerstand.
Wer gegen die geplante Online-Durchsuchung ist, heftet sich einen Widerstand (kleines passives Bauteil) an den Hemdkragen, T-Shirt usw. jedenfalls gut sichtbar. Man muss keine Parolen rufen oder Flugblätter verteilen. Wenn Ihr von Freunden, Bekannten, Kollegen oder anderen auf den Widerstand angesprochen werdet, erklärt ihnen um was es geht. Gebt ihnen einen Widerstand, wenn sie eurer Meinung sind und bittet sie mitzumachen bei dem Protest.
Ich hoffe auf große Verbreitung um unser aller Willen. Ich werd jetzt mal meine Grabbelkiste plündern gehen.
Bibel und Biologie
Geschrieben von Richard am 7 Jul 2007 |
Da lob ich mir eine aufgeklärte naturwissenschaftliche Ausbildung: die hessische Kultusministerin Karin Wolf will die biblische Schöpfungsgeschichte mit auf den Leerplan Lehrplan des Biologieunterrichtes nehmen.
Ihre Parteikollegen Christian Wagner und Ministerpräsident Roland Koch finden das gut.
Wagner sprach sich dafür aus, “zulässige Fragen” von Schülerinnen und Schülern fächerübergreifend zu behandeln. Dazu gehöre “der Schöpfungsbericht als eine allegorische Darstellung der Entstehung der Welt”, der ein Erklärungsmodell unter anderen sei.
Darwin und die Schöpfungsgeschichte stehen dann also gleichberechtigt nebeneinander?! Was sind zulässige Fragen? Gibt es auch unzulässige?
Auch Roland Koch sieht das ähnlich:
Koch plädierte dafür, in der Jahrgangsstufe 12 naturwissenschaftliche und weltanschauliche oder religiöse Erklärungen der Welt zu vergleichen. Es gehe nicht um Mission im Biologieunterricht. Vielmehr müsse über die Frage gestritten werden, was am Ende der menschlichen Erkenntnis stehe: die weitere Suche oder der Glaube. Koch nannte es auch einen “Schutz vor Fundamentalismus” für Jugendliche, wenn sie sich mit solch strittigen Fragen in der Schule auseinandersetzen könnten.
Warum schützt es vor Fundamentalismus wenn junge Leute in einem naturwissenachaftlichen Fach Weltanschauungen diskutieren? Das gehört in Ethik und Philosophie. In naturwissenschaflichen Zusammenhängen hat das nichts zu suchen und wenn schon, dann aber bitte auch das hier mit aufnehmen.
Schäuble und das Grundgesetz
Geschrieben von Richard am 7 Jul 2007 |
In einem Interview, das unser Innenminister dem Spiegel gegeben hat, lässt er uns auch an seinen Ideen teilhaben, die er über die (potenziell verfassungswidrige) Vorratsdatenspeicherung und Onlinedurchsuchungen hinaus in der Werkstadt hat. Und das hat es in sich. Herr Schäuble will offenbar von den USA lernen und Terrorverdächtige als “Kombattanten” kurzerhand internieren (Wie das in Guantanamo läuft, wissen wir ja). In dem Zusammenhang verweist er auf den auch jetzt schon möglichen sogenannten Unterbindungsgewahrsam für Hooligans bei Fußballspielen, nicht ohne die engen Grenzen dafür zu bedauern. Harmlos dagen mutet noch das von Schäuble geforderte Telefon- und Internetverbot für die sogenannten “Störer” an.
Aber der Innenminister geht auch noch einen Schritt weiter: auch die “gezielte Tötung Verdächtiger” steht auf seiner Wunschliste. Dies will der gewählte Abgeordnete “möglichst präzise verfassungsrechtlich [...] klären und Rechtsgrundlagen schaffen, die uns die nötigen Freiheiten im Kampf gegen den Terrorismus bieten.”.
Ich frage mich gerade, was es da verfassungsrechtlich zu klären gibt. Artikel 102 GG lautet: Die Todesstrafe ist abgeschaft. Aber hier bringe ich sicher etwas durcheinander, denn Herr Schäuble will ja Verdächtige nicht Verurteilte gezielt töten lassen. Da kann er sich dann auch zu Recht aufregen, wenn man ihm Verfassungsbruch vorwirft.
Warum hält den keiner auf? Der läuft Amok! Gerechtfertigt wird das natürlich alles mit dem Kampf gegen den Terror. Und als Beispiel für eine gezielte Tötung bemüht er dann auch Osama bin Laden. Das ist massenkompatibel und kaum jemand wird verneinen, dass die Schwere seiner Schuld ein solches Vorgehen rechtfertigen würde. Aber wer sind wir denn? Was kommt als Nächstes? Werden als verfassungsfeidlich eingestufte Neonazis oder linke Extremisten mit eben solcher Einstufung ebenfalls zum Abschuss freigegeben? Bisher gab es rechtsstaatliche Grenzen, die Repressalien gegen Verdächtige weitestgehend ausschlossen. Das soll nun alles nicht mehr gelten, weil Terroristen unsere Zivilisation und die westliche Wertegemeinschaft bedrohen. Wenn der Schäuble so weitermacht, ist bald nicht mehr viel übrig von unserem aufgklärten Wertessystem.
Was muss denn noch passieren? Politiker mussten schon wegen deutlich geringeren Vergehen ihre Ämter niederlegen. Warum ist dieser Mann noch Innenminister und warum fordert eigentlich niemand seinen Rücktritt?
PS: Warum stellt der Spiegel eigentlich ausgerechnet die harmloseste der Forderungen im Titel des Artikels heraus?
Operation Ore
Geschrieben von Richard am 30 Jun 2007 |
Was dabei herauskommen kann, wenn Ermittler jede sich bietende, noch so zweifelhafte Fahndungsmethode mit wenig Sachverstand anwenden, kann man in der Rückbetrachtung an Operation Ore1 gut darstellen.
In einem sehr lesenswerten Artikel im Guardian berichtet ein mit Untersuchungen betrauter Experte der Verteidigung über schwere Ermittlungspannen, falsche Schlussfolgerungen und Ermittler, deren Fachwissen dem der wahren Täter hoffnungslos unterlegen war.
Ein in 2002 von der britischen Polizei geführter Schlag gegen einen mutmaßlichen Kinderpornografiering und dessen Konsumenten führte über die Kreditkartendaten, die auf einem Onlineportal gespeichert worden waren, zu den Inhabern und damit zu mehr als 7.000 Verdächtigen. Nach über 4.000 Hausdurchsuchungen und fast ebenso vielen Verhaftungen haben die 1.800 erhobenen Anklagen zu mehr als 1.400 Verurteilungen geführt. Soweit, so gut.
Der Artikel spricht nun von mehreren hundert (möglicherweise mehrern tausend) Fällen, in denen aufgrund von Kreditkartenbetrug im großen Stil die Inhaber der Karten zu unrecht in Untersuchungen verstrickt, angeklagt oder verurteilt worden sind2. Offenbar haben es die Ermittler versäumt, die Möglichkeit, dass Kreditkartendaten auch missbräuchlich verwendet werden können, überhaupt in Betracht zu ziehen.
Dieses Beispiel zeigt eindrucksvoll, wie sensibel mit jeglichen personenbezogenen Daten umzugehen ist. Das mehr als berechtigte Interesse an Strafverfolgung solcher schweren Missbrauchstatbestände Minderjähriger hat offenbar Grundregeln der polizeilichen Ermittlungsarbeit ausser Kraft gesetzt und letztlich gezeigt, dass wirksamer Datenschutz elementarer Grundrechtsschutz ist.
- mehr Informationen dazu gibts auch noch hier und hier und hier und hier [↩]
- im Artikel ist auch die Rede davon, dass verdächtigte Personen in 39 Fällen Selbstmord begangen haben. Angesichts der Schwere der Vorwürfe mag man sich die Konsequenzen für das gesellschaftliche Leben der Betroffenen gar nicht vorstellen [↩]
VDS III
Geschrieben von Richard am 22 Jun 2007 |
Neue Reaktion aus dem Bundetag, diesmal Guenter Krings. Kurzzusammenfassung:
Punkt 1: alles nicht so schlimm (mit der Vorratsdatenspeicherung)
Punkt 2: wir sind in GROßER Gefahr (Terroristen)
Punkt 3: Punkt 2 ist leicht in den Griff zu kriegen durch Punkt 1
Punkt 4: das bisschen Grundrechtseinschränkung ist es allemal Wert für diesen massiven Sicherheitsgewinn.
Aber lest selbst:
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Email zum Thema Vorratsdatenspeicherung.
Bei der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung geht es nicht um einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Privatsphäre. Von einer Pauschalüberwachung könnte man nur dann reden, wenn die zuständigen Behörden sämtliche Telekommunikationsvorgänge zeitgleich verfolgen würden. Das ist weder mit der Richtlinie noch mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung beabsichtigt. Zudem werden keine Inhalte gespeichert, sondern nur Verkehrsdaten.
Die Privatsphäre und der Datenschutz spielen für die Union eine wichtige Rolle und bei Eingriffen sind Grenzen zu beachten, die nicht überschritten werden dürfen. Gleichzeitig ist hier jedoch ein schwieriger Spagat zwischen den Freiheitsrechten der Bürger und einer effektiven Verbrechensbekämpfung zu vollziehen. In erster Linie wird die Freiheit der Menschen durch Terrorismus und Delikte der organisierten Kriminalität bedroht. Die Anschläge von London und Madrid haben gezeigt, dass auch ein “paar Terroristen” eine verheerende Wirkung entfalten können. Die Politik muss aus diesem Grund entsprechende Antworten finden, da sie gegenüber ihren Bürgern auch eine Schutzpflicht hat.
Daher gibt die EU-Richtlinie einen vertretbaren Rahmen vor, in dem sich der Schutz der Bürgerrechte und die effektive Verbrechensbekämpfung miteinander vereinbaren lassen. Dem wird auch der Gesetzentwurf der Bundesregierung gerecht.Mit freundlichen Grüßen
Dr. Günter Krings MdB
Vorratsdatenspeicherung II (mit update)
Geschrieben von Richard am 21 Jun 2007 |
Auf meinen offenen Brief habe ich bereits am Tag danach Antwort von Herrn Ronald Pofalla erhalten. Zunächst fühlte ich mich ungemein ernst genommen, bis ich dann feststellte, dass die Antwort ein vorgefertigtes Musterschreiben war. Damit war die einleitende Formulierung “Vielen Dank für Ihre E-Mail, die ich mit Interesse gelesen habe.” eine schlichte Lüge Höflichkeitsfloskel. Im folgenden der gesamte Text:
Sehr geehrter Herr xxx,
vielen Dank für Ihre E-Mail, die ich mit Interesse gelesen habe.
Auslöser für die Bestrebungen einer europaweit einheitlichen Speicherung von Kommunikationsdaten ist die Angst vor weiteren Terroranschlägen. So kamen Ermittler nach den Attentaten von London einem Verdächtigen durch die Anrufe auf seinem Handy auf die Spur. Um auch nachträglich herausfinden zu können, wer wann mit wem telefoniert oder sich wie oft ins Internet eingewählt hat, wurde die Speicherung der Verbindungsdaten verlangt, so dass Polizei und Staatsanwaltschaft darauf zugreifen können. Schon kurz nach dem 11. September 2001 hatte sich der Rat der EU-Staats- und Regierungschefs für den Ausbau der Datenspeicherung ausgesprochen. Auch die EU-Kommission forderte eine entsprechende Regelung.
Bei der von den Europäischen Institutionen (EU-Kommission, Rat der Justizminister, europäisches Parlament und EU-Rat) beschlossenen Richtlinie zur so genannten Vorratsdatenspeicherung geht es in erster Linie um Verbindungsdaten, nicht um die Inhalte der Kommunikation: Wer hat sich mit welcher IP-Adresse ins Internet eingewählt? Wann wurde von welchem Apparat welche Telefonnummer angerufen? Aus welcher Mobilfunk-Zelle hat ein Teilnehmer telefoniert? Die Richtlinie sieht eine Speicherungspflicht für Telekommunikationsverkehrsdaten für einen Zeitraum von mindestens sechs und höchstens 24 Monaten vor.
Diese EU-Richtlinie ist von der Bundesrepublik Deutschland bis zum Oktober 2007 in deutsches Recht umzusetzen. Es wird darauf zu achten sein, dass sowohl den berechtigten Interessen an einer wirksamen Strafverfolgung als auch dem effektiven Schutz der Grundrechte in ausgewogener Weise Rechnung getragen wird.
Der Aufklärung und Verfolgung von Straftaten kommt eine große Bedeutung zu. Das Bundesverfassungsgericht hat daher wiederholt die unabweisbaren Bedürfnisse einer wirksamen Strafverfolgung hervorgehoben, das öffentliche Interesse an einer möglichst vollständigen Wahrheitsermittlung im Strafverfahren betont und die wirksame Aufklärung gerade schwerer Straftaten als einen wesentlichen Auftrag eines rechtsstaatlichen Gemeinwesens bezeichnet.Die besondere Bedeutung der Telekommunikationsverkehrsdaten für eine wirksame Strafverfolgung ist unbestritten. Die Befugnis, nach §§ 100g, 100h der Strafprozessordnung Auskunft von Diensteanbietern über gespeicherte Telekommunikationsverkehrsdaten zu verlangen, hat sich in vielen Kriminalitätsbereichen als hilfreich für eine effektive Strafverfolgung erwiesen. Zur Aufklärung von Straftaten mit komplexen Täterstrukturen, wie sie für den internationalen Terrorismus und die organisierte Kriminalität kennzeichnend sind, und von mittels Telekommunikation begangenen Straftaten, ist dieses Ermittlungsinstrument unverzichtbar.„Ins Leere“ läuft das Ermittlungsinstrument der Auskunft derzeit immer dann, wenn die relevanten Daten von dem betreffenden Dienstanbieter gar nicht oder nur sehr kurzzeitig gespeichert werden, weil dieser sie zu Abrechnungszwecken nicht benötigt; dies ist aufgrund der zunehmenden Verbreitung von Pauschaltarifen (so genannten „Flatrates“) immer häufiger der Fall. Diese Daten werden nach geltendem Recht grundsätzlich nicht gespeichert. Damit hängt zurzeit die Wirksamkeit dieser Ermittlungsmaßnahme im Einzelfall von dem jeweils zwischen dem Kunden und dem Dienstanbieter vereinbarten Tarifmodell ab.Die Einführung gesetzlicher Speicherungspflichten für Telekommunikationsverkehrsdaten greift allerdings in die Grundrechte sowohl der Nutzer als auch der Anbieter von Telekommunikationsdiensten ein; konkret betroffen hiervon sind das Fernmeldegeheimnis nach Artikel 10 Abs. 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (GG) und die Freiheit der Berufsausübung nach Artikel 12 Abs. 1 GG. Die Abfrage der gespeicherten
Daten kann zudem weitere Grundrechte, wie etwa die Presse- und Rundfunkfreiheit nach Artikel 5 Abs. 1 Satz 2 GG berühren. Diese Grundrechte sind in einem freiheitlichen demokratischen Gemeinwesen von besonders großer Bedeutung. Eingriffe in diese Grundrechte, von denen zahlreiche Personen betroffen werden, die in keiner Beziehung zu einem konkreten Tatvorwurf stehen und den Eingriff durch ihr Verhalten nicht veranlasst haben, sind besonders schwerwiegend und bedürfen deshalb einer besonderen Rechtfertigung.Die genannten Grundrechte sind jedoch nicht vorbehaltlos gewährleistet. Ihre gesetzliche Einschränkung ist zur Verfolgung vernünftiger Gemeinwohlbelange, wie etwa der Gewährleistung einer wirksamen Strafverfolgung in bestimmten Kriminalitätsbereichen, zulässig, wenn hierbei insbesondere die Grenzen der Verhältnismäßigkeit gewahrt werden, also die einschränkende gesetzliche Regelung zur Erreichung des angestrebten Zwecks geeignet, erforderlich und angemessen sind.Die Koalitionspartner von CDU, CSU und SPD haben zu Beginn des Jahres 2006 einen gemeinsamen Antrag in den Deutschen Bundestag eingebracht, der mit großer Mehrheit vom deutschen Parlament beschlossen wurde. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, dass hinsichtlich der Speicherungsdauer und der erfassten Datenarten keine über die Mindestanforderungen der Richtlinie hinausgehenden Pflichten geregelt werden sollen; dies gilt insbesondere für die Speicherungsfrist von sechs Monaten und die Beschränkung der Datenabfrage zu Zwecken der Strafverfolgung auf die Ermittlung, Aufdeckung und Verfolgung erheblicher oder mittels Telekommunikation begangener Straftaten. Mit dem Gesetz ist zugleich sicherzustellen, dass Daten, die über den Inhalt einer Kommunikation Aufschluss geben, wie bisher nicht gespeichert werden dürfen.Mit freundlichen GrüßenRonald Pofalla, MdB _____________________________________________
Ronald Pofalla
Mitglied des Deutschen Bundestages
für den Wahlkreis Kleve
Generalsekretär der CDU DeutschlandsPlatz der Republik 1
11011 Berlin
Tel.: 030-227 737 43
Fax: 030-227 769 97
Bin Gespannt, wer sich dazu noch äussert….to be continued
Nachtrag: Wes geistes Kind dieser Herr ist, entdeckte ich zufällig heute in einem Artikel in der Welt. Der Pofalla hatte dem Thierse den Rücktritt nahe gelegt, weil dieser sich über die Geruchsprobennahme bei G8-Gegnern aufgeregt und dies mit Staasi-Methoden verglichen hatte. Naja, der Thierse weiß eben wovon er redet. Und Pofalla hat offenbar ein Konzept
Stoppt Vorratsdatenspeicherung
Geschrieben von Richard am 19 Jun 2007 |
Ein Gestzentwurf von CDU, CSU und SPD sieht ab 2008 vor, nachvollziehbar zu machen , wer mit wem in den letzten sechs Monaten per Telefon, Handy oder E-Mail in Verbindung gestanden oder das Internet genutzt hat. Bei Handy-Telefonaten und SMS soll auch der jeweilige Standort des Benutzers festgehalten werden. Anonymisierungsdienste sollen verboten werden.
Mit Hilfe der über die gesamte Bevölkerung gespeicherten Daten können Bewegungsprofile erstellt, geschäftliche Kontakte rekonstruiert und Freundschaftsbeziehungen identifiziert werden. Auch Rückschlüsse auf den Inhalt der Kommunikation, auf persönliche Interessen und die Lebenssituation der Kommunizierenden werden möglich. Zugriff auf die Daten sollen Polizei, Staatsanwaltschaft, Nachrichtendienste und ausländische Staaten erhalten, die sich davon eine verbesserte Strafverfolgung versprechen.
Gegen dieses Ansinnen engagiert sich eine Gruppe von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internet-Nutzern, deren Streben ich gern unterstürze. Auf der Website wird zum Schreiben von offenen Briefen an die Bundestagsabgeordneten der Regierungskoalition aufgerufen. Ich bin diesem Aufruf gefolgt und habe meine Bedenken in dem folgenden Schreiben zusammengefasst:
Vorratsdatenspeicherung
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit großer Sorge verfolge ich das Ansinnen einer breiten Mehrheit im Bundestag, ein Gesetz zu schaffen, dessen Ziel und Zweck die allumfassende Dokumentation von jeglicher Kommunikation über technische Medien (Telefon, Internetnutzung, Email-Nutzung) ist.
Dieser weitreichende Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung der Bürger unseres Landes wird gerechtfertigt mit dem Kampf gegen den internationalen Terror.
Dazu habe ich schwerwiegende Bedenken, die ich Sie bitte, in der Debatte zu berücksichtigen und ein solches Gesetz zu verhindern.
1. Juristische Würdigung
Das Gesetz verstößt aus meiner Sicht gegen eine Reihe von Grundrechten. Es ist nicht vereinbar mit:
- dem Fernmeldegeheimnis,
- dem Recht auf Informationelle Selbstbestimmung,
- der Meinungs-, Informations- und Berufsfreiheitoder schränkt diese elementaren Pfeiler unserer Gesellschaft zumindest in einer unverhältnismäßigen Weise ein.
2. Fehlender Nutzen
Ich gehe davon aus, dass terroristische Organisationen und deren Mitglieder, um deren Bekämpfung es hier geht, sich der Möglichkeiten der technischen Überwachung und deren Umgehung durchaus bewusst sind. Insofern ziehe ich den Nutzen, den diese Maßnahme zur Totalüberwachung und Zusammenführung verschiedenster Datenquellen möglicherweise bieten kann, ernsthaft in Zweifel.Auch heute schon existieren technische Möglichkeiten (Anonymizer, Proxies), um die Partner eines Kommunikationsvorgangs zu verschleiern. Diese technischen Vorrichtungen existieren vor allem, um Menschen in weniger freiheitlichen Staaten die Kritik am System und den Aufbau einer funktionierenden Demokratie überhaupt erst zu ermöglichen und Zugang zu Informationen zu veschaffen.
3. Missbrauch
Das aus meiner Sicht schwerwiegendste Argument gegen eine Vorratsdatenspeicherung ist die Gefahr des Missbrauchs. Ein solches Gesetz stellt (auch vor dem Hintergrund der möglicherweise guten Absichten) nicht weniger als eine Zäsur in der Geschichte der freiheitlichen Demokratie dar. Erstmalig soll staatlich sanktioniert die gesamte Bevölkerung (verdachtsunabhängig) in deren Kommunikation überwacht werden. Letztlich unterscheiden sich die Mittel nicht von denen in Diktaturen verwandten Maßnahmen zur Überwachung von Regimekritikern in der Vergangenheit und Gegenwart. Die technischen Mittel der modernen Kommunikation und die breite Verwendung dieser Mittel in der Bevölkerung machen überdies eine in der Qualität deutlich verbesserte Überwachung möglich.Eine Zulassung dieser Totalüberwachung (auch zu bestimmten, eng definierten Zwecken) schafft letztlich ein Instrument, dessen Zweckbestimmung in der Zukunft immer wieder Gegenstand von Diskussionen werden wird. Eine Anpassung dieser Zweckbindung an die aktuellen Entwicklungen ist dann nur noch ein kleiner Schritt. Ein generelles Verbot zur Vorratsdatenspeicherung vermeidet diese Gefahr.
Missbauchsszenarien lassen sich ohne Mühe beschreiben: das Komunikationsprofil von Einzelpersonen lässt auch ohne Kenntnisse des Inhalts der Kommunikation leicht Rückschlüsse auf deren soziale Bindungen, deren Vorlieben, Abneigungen, deren politische, religiöse und philosophische Standpunkte, deren sexueller Ausrichtung und sogar deren Gesundheitszustand zu. (Beispielsweise legt der der Aufruf verschiedener Internetseiten, die gegen die Vorratsdatenspeicherung kämpfen, den Schluss nahe, dass der Teilnehmer solche Ansichten teilt.)
Missbrauch durch staatliche Stellen und Geheimdienste, etwa gegen regierungskritische Kreise (Anwälte, Journalisten), Missbrauch durch Privatpersonen (Erpresser, Sensationsjournalisten), oder auch Missbrauch durch ausländische Geheimdienste kann durch die bloße Existenz einer solchen Datensammlung nicht mehr ausgeschlossen werden.
4. Verhinderung von Hilfe
Verschiedene Organisationen bieten ihre Hilfe über Telefonseelsorge und Internetseiten an, über die Personen in Notlagen einfach und unkompliziert erste Ansprechpartner erreichen können. Für diese Menschen ist das oft die einzige Möglichkeit, ihre Probleme mit jemandem zu teilen. Das Wissen um die staatliche Überwachung jeglicher Kommunikation kann auch verhindern, das solche Hilfsangebote in Anspruch genommen werden (können).5. Parlamentarischer Diskurs
Dass ein Innenminister die Interessen des Innenministeriums vertritt und dass dessen Sorge und dessen Streben ausschließlich und ganzheitlich dem Streben nach mehr Sicherheit untergeordnet ist, ist so nachvollziehbar wie richtig. Falsch ist es allerdings, wenn die Parlamentarier den Vorschlägen des Innenministers unwidersprochen folgen und es versäumen, sein Streben in einen gesellschaftlichen Gesamtkontext einzubetten. Spätestens hier hätte ein Abwägen der Grundrechtseinschränkungen gegen den marginalen Sicherheitsgewinn erfolgen müssen.Bitte sorgen Sie dafür, dass ein solcher Diskurs stattfindet und dass die mehr als berechtigte Sorge einer nicht kleinen Zahl von Bürgern um die informationelle Selbstbestimmung und um Grundrechte Gehör findet. Unsere Grundrechte sind in Gefahr. Dies ist als Bürger und erst recht für Sie als gewählter Parlamentarier nicht hinnehmbar. Verschaffen Sie dem Grundgesetz Geltung!
Mit freundlichen Grüßen
Modelmaße für alle
Geschrieben von Richard am 18 Jun 2007 |
Fotomodelle, insbesondere die wirklich ansehnlichen werden immer teuerer. Das ist ein Trend, so berichten Branchenkenner, der nicht nur den jungen Agenturen wirklch immer mehr zu schaffen macht. “Der Markt ist wie leergefegt, seit der asiatische Raum die Nachfrage drastisch erhöht hat.” berichtet Lorenz Solbach, Vorsitzender der Werbetreibenden Fotografen in Deutschland mit einem Strinrunzeln. “Sowas haben wir seit den 50er Jahren nicht mehr erlebt.” ergänzt der Experte.
Glücklicherweise hilft uns hier die moderne Bildbearbeitung mit handelsüblichen Computern und vor allem talentierten jungen leuten, die die Manipulation kreative Gestaltung von Fotos zu ihrem Metier gemacht haben. Models müssen nicht mehr Idealmaße haben. Models müssen nicht mal in der Nähe dieser Maße sein, wie dieses Video eindrucksvoll zeigt.
Vorbei ist offenbar die Zeit, in der Fotograf ein beneideter Job war, in dem man nur mit traumhaften Models in intimen Situationen zu tun hatte. Kostendruck und technische Möglichkeitern der nachträglichen Manipulation Korrektur des Ergebnisses machen natürlich schöne Körper obsolet.
Man stelle sich vor, welche Aussagekraft Fotos in Kontaktbörsen noch haben! Da fühlt man sich plötzlich beim gebrochen deutsch sprechenden Gebrauchtwagenhändler aus der Urkaine geborgen wie zu Hause bei Großmama auf der Couch am Samstag abend kurz bevor Wetten, dass …! anfängt.
[Die Namen und Organisation und auch einige Fakten in diesem Bericht sind frei erfunden; Wer diese Stellen findet, darf sie behalten]
Confed-Cup als VIP
Geschrieben von Richard am 3 Mai 2007 |
In 2005 hatte ich die Chance das ConfedCup-Spiel Mexico-Brasilien als VIP mitzuerleben. Hier der Bericht, wie ich ihn seinerzeit mit der unverholenen Absicht anzugeben, an Freunde verschickt hatte:
Fussball war schon geil. Auch der ganze Vip-Zauber ringsrum. Inzwischen hab ich auch rausgefunden, warum diese VIP-Kacke veranstaltet wurde. Die FiFa hat an Firmen diese Promotionangebote/-geschenke ausgeteilt, um die Paketangebote für Firmenkunden für die Fussball-WM für teuer Geld zu verticken. Als Präsentation der Services, die im nächtsten Jahr den Inhabern ebensolcher Tickets angedient werden. Und da wurde ne Menge geboten.
Erstmal war es schon sehr cool, mit meinem alten, dreckigen, vogelbekacken Golfi mit einer Superdupervipparkplatzsondergenehmigung durch alle Absperrungen bis direkt ans Stadion zu fahren.
Polizist an der ersten Sperre:
“Keine Chance hier kommt ihr nicht mehr durch, alles voll” Casten (leiert Scheibe ein bissel weiter runter): “Naja, wir haben hier so eine VIP-Karte…” Bulle (lächelt, denkt vermutlich: ‘Wo haben DIE denn sowas her’): “Na Jungs, dann klemmt die mal schön in die Scheibe. Viel spass!” Wir hätten uns einen Porsche Boxter mieten sollen.
Dann mindestens vier Sicherheitschecks, bei denen das Personal immer schöner, weiblicher und freundlicher wurde.
Erste Stufe: solariumsverkokelte Schränke in schwarzen Anzügen, Sonnenbrille, Beule in der Jacke und Mann im Ohr. Böse gucken mussten die nicht mehr üben. Eintrittskarte (ich sollte wohl sagen: VIP-ticket) abgerissen. Körperchen abgetastet, wohlwollend genickt, weil ich meinen Sprengstoff im Auto gelassen hatte.
Zweite Stufe: freundliche Türaufhaltedamen, Kontrollblick auf Umhalshaengevipkarte
Dritte Stufe: Colgatelächeln einer ganzen Armee von handverlesenen Hostessen. Umhalshängevipkarte gelocht und rotes Allinclusivearmbändchen angelegt.
Vierte Stufe: Oberchefandentischbringerin fragt uns, wer wir sind. Ich stottere, weil ich schon wieder vergessen hatte, das ich für den “Verband der Metall- und Elektorindustrie Sachsen-Anhalt” hier bin, um die Service-Qualität zu testen.
Spätestens hier war ich froh wenigstens ein weisses hemd anzuhaben. Carsten ist besser vorbereitet und zwei Minuten später sitzen wir am Fenster der VIP-Lounge der Haupttribüne und bekommen ein geliertes Gaspacchio mit Büsumer Krabben und Wasabicreme als Vorspeise. Genau richtig nach dem Hochzeitsgelage vom Vortag. Ich trinke literweise Wasser, weil die Sonne genau auf die VIP-Lounge draufknallt und Treibhausklima erzeugt. Das ist dann auch der einzige Minuspunkt: Klimatisierung der Lounge ist nicht der Hammer.
Carsten trinkt Bier und wir gucken sonnenbebrillt die enthusastischen brasilianischen und mexicanischen Fans auf den billigen Plätzen (die sooo billig sicher auch nicht waren) an. Nach dem Essen (Buffet mit glasierter Kalbshaxe, gebratenem Zander, Stubenküken und allerlei leckeren Nudeln und Gemuesen, nicht zu vergessen die besten Desserts, die ich je gesehen hab, ich bin froh das mein Magen wieder ok ist und esse 3 davon) nehmen wir unsere gepolsterten Sessel ein (nicht diese Hartschalenfoltersitze, bei denen man immer ein Kissen mitbringen muss). Die Plätze liegen 15 Meter vom Spielfeldrand entfernt schräg hinter der brasilanischen Auswechselbank. Wir können also ganz gut sehen. Das Stadion ist ausverkauft und die Leute sind gut drauf.
Das Spiel ist nicht das Beste, was der Sport zu bieten hat, aber schon allein desshalb interessant, weil der Schiedsrichter eine inakzeptable Leistung bietet. Wenigstens dürfte das Spiel desshalb in die Geschichte eingehen, weil der Schiri einen Elfmeter für die Mexicaner zwei mal wiederholen lässt. Der erste ging rein, der zweite an die Latte und der dritte in die Hände des brasilianischer Tormannes. Der unglückliche Schütze macht dann aber mit einem Kopfball in der zweiten Hälfte alles wieder gut. Die Brasilianer bekommen ein Abseitstor nicht zugesprochen und verlieren. Einmal läft eine Laola-Welle acht mal durch das Stadion, nachdem das vorher ein paar mal am VIP-Block gescheitert war.
In der Halbzeit gibt’s Getränke von wieder zahlreichen handverlesenen Hostessen, die aus ihren sicher tonnenschweren Bauchläden mit einem Lächeln Bier und andere Durstlöscher austeilen. Auf den Tischen stehen lecker Mett- und Käsebrötchen. Das Büffet ist immernoch offen. Ich halte mich wieder an die Desserts. Ich stelle fest, das es auch noch VIP’s mit goldenen Armbändchen gibt, die über uns auf der Tribuene rumstehen und noch ein bissel wichtiger sind als wir. Der Kaiser und der Kanzler sind auch da und ein paar andere Very-VIP’s. Auf Ebene zwei dürfen wir aber nicht. Smalltalk mit dem Kanzler wäre dann aber wohl auch ein bissel too much gewesen.
Nach dem Spiel gibt’s Chili con Carne und irgendein Gericht mit schwarzen Bohnen (Mexico-Brasilien eben) und wieder Bauchladenbier.
Wir kommen ganz gut wech. Hannover ist verkehrstechnisch nicht so dicht wie ich befürchtet hatte. Ausserdem sind wir ja auch schnell beim Auto. Kurz vor Eins lieg ich im Bett, nachdem sich die Autobahn irgendwie wie 250km anfühlte, allerdings wenigstens staufrei war.
Alles in allem geiles Event, das man aber privat niemals bezahlen kann (oder will). Äquivalente Karten für die WM kosten im Paket für 3 Spiele und vier Personen etwas über 8.000 Euro. Nach Adam Riese also knapp 700 Tacken pro Nase und Spiel für 2 Gruppenspiele und ein Achtelfinale. Da kann man nur hoffen, das ein Geschäftsfreund einen so nett findet und auf Firmenkosten einläd…für mich stehen die Chancen da aber eher schlecht.