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Freiwilliger Zwang

geschrieben von Richard on 12 Mai 2009

Wer bei einem Massengentest nicht freiwillig mitmacht, macht sich offenbar hochverdächtig. In der Ermittlung zu einem 19 Jahre zurückliegenden Mordfall versucht die Polizei im Raum Rüsselsheim mit einem Gentest, den Täter zu ermitteln. Als einer der Zeugen den freiwilligen Gentest verweigert, wird er ruckartig zum Verdächtigen. Mit einer richterlichen Anordnung nehmen die Beamten dann doch eine Speichelprobe.

Ich frage mich gerade, was das ganze Gewäsch von Freiwilligkeit soll, wenn am Ende der Leine doch Zwang steht. Hier hat jemand sein Recht ausgeübt und die Abgabe von Genmaterial verweigert. Im Ergebnis ist er nicht mehr nur Zeuge sondern Verdächtiger in einem Mordfall. Mit dieser Logik ist jeder einer Straftat verdächtig, der seine Briefe zuklebt.

Unerheblich ist es dabei, ob der Mann schuldig ist, oder nicht. Auch das Bemühen der Ermittler, den Fall aufzuklären und den Schuldigen einer Bestrafung zuzuführen ist gut und richtig aber mit Massengentests wird die Beweislast umgekehrt: Jeder, der einer bestimmten Gruppe angehört (männlich, wohnt im Umkreis) ist potenziell schuldig, bis er durch seinen Gentest bewiesen hat, dass er es nicht ist.

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