Zivilrechtlicher Auskunftsanspruch
geschrieben von Richard on 12 Apr 2008
Hand hoch, wer das hat kommen sehen: Der Rechtsausschuss des deutschen Bundestages hat einen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch für Rechteinhaber gegenüber Dritten beschlossen. Im Klartext heisst das, dass die Musikindustrie bei Providern Inhaber von IP-Adressen erfragen darf und einen Rechtsanspruch auf Antwort hat.
Dazwischen steht noch der Richtervorbehalt, den die Vertreter der Musikindustrie offenbar heftigst kritisiert hatten. Natürlich.
Cui bono? Die alte Frage Ciceros führt auch bei der Betrachtung der Vorratsdatenspeichung zum wahren Grund ihrer so vehementen Verteidigung durch zahlreiche Abgeordnete der Regierungskoalition. Letzlich ging es nie um Terrorismusbekämpfung. Das war allen klar. Dafür ist das Instrument der Vorratsdatenspeicherung auch ein weitgehend ungeeignetes.
Die Musikindustrie, die ein veraltetes Verwertungsmodell zu schützen sucht, profitiert am meisten von länger verfügbaren Nutzerdaten. Nun ist ein weiterer Schritt getan in Richtung barrierefreier Ermittlung von Zugangsdaten zur Verfolgung von oftmals Bagatelldelikten. Bleibt zu hoffen, dass die Richter, die nun die letzte Barriere zwischen unseren persönlichen Daten und dem “Wissensdurst” der Interessenvertreter sind, weise und verhältnisgerecht entscheiden.