CSU-Rechtsexperte zu Schäubles Vorschlägen
geschrieben von Richard on 11 Jul 2007
Der CSU-Rechtsexperte Norbert Geis hat im Interview mit dem Deutschlandfunk die Vorschläge von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble zur Internierung von Gefährdern und gezielten Tötungen von Verdächtigen verteidigt.
Zunächst stellt Geis die gezielte Tötung von mutmaßlichen Terroristen als mit dem finalen Rettungsschuss vergleichbar dar, lässt allerdings offen, wozu denn eine über dieses ohnehin schon umstrittene Rechtskonstrukt hinausgehende Regelung notwendig sein soll. Zur Abwehr einer unmittelbaren Gefahr ist es auch heute im Rahmen bestehender Gesetze möglich, tötliche Schüsse abzugeben. Diese Regelungen wurden für Geiselnahmen und ähnlich gelagerte Bedrohungssituationen als ultima ratio vorgesehen, in denen eine unmittelbare Gefahr für Leib und Leben auf keinem anderen Wege abzuwehren ist. Welche anderen Fälle könnte man sich konstruieren, in denen diese Regelung nicht ausreichend sein sollte? Mir fällt dazu nichts ein. Herrn Geis offenbar auch nicht:
Wir müssen darüber nachdenken, es kommt unter Umständen eine große Bedrohung auf uns zu. Nun stellen Sie sich mal vor, wir hätten uns keine Gedanken darüber gemacht, wie wir eine solche Bedrohung am besten abwehren, und wir hätten es versäumt, dafür verfassungsrechtliche Grundlagen zu schaffen. Wir müssten uns immer und immer Vorwürfe dann machen.
Vielleicht wäre es schlau, erstmal ein bissel zu denken, bevor man die Erschiessung von Verdächtigen fordert.
Auf die Frage des Moderators, ob Herr Geis denn nun eine gezielte Tötung befürwortet, ist folgendes vom Abgeordneten zu hören:
Wenn Sie aber ganz konkret fragen, ich bin natürlich dafür, dass wir einen potenziellen Aggressor, einen Terroristen, der unser Land bedroht, dass wir den natürlich liquidieren können müssen, sonst setzen wir uns unnötig unter Umständen einem Anschlag aus.
Ich hätte gern gewusst, ob Herr Geis schon ein Bild von einem potenziellen Terroristen hat, welches Raster anzuwenden wäre und welche Erkenntnisse vorliegen müssen, um die gezielte Tötung zu rechtfertigen.
Auch zum Thema Internierung von “Gefährdern” hat sich Herr Geis offenbar nicht die Mühe gemacht, selbst zu denken. Weil ja derzeit der vorbeugende Gewahrsam von bekannten Hooligans während eines Fussballspiels möglich ist, hält es Herr Geis auch zur Terrorabwehr für sinnvoll, die ermittelten Gefährder zu inhaftieren. Dem folgerichtigen Einwand des Moderators, dass der Terrorkampf, anders als ein Fussballspiel, ja eigentlich nie zu Ende sei, begegnet der CSU-Politiker dann auch ein wenig hilflos: desshalb sei es
“ja auch rechtlich ein viel schwierigeres Problem, denn wir werden ja auf Dauer jemandem dann die Freiheit entziehen, indem wir ihn in ein Unterbindungsgewahrsam bringen.”
Dass ein dauerhaftes Wegsperren ohne Prozess nur schwer mit unserer Grundordnung vereinbar sein könnte, dämmert dem rechtspolitischen Sprecher der Unionsfraktion wohl auch. Ohne Prozess geht nach Geis natürlich nur, wenn rechtsstaatlich regelmäßig überprüft wird, ob der potenzielle Gefährder immernoch ein Gefährder ist.
Nochmal: der Mann ist rechtspolitischer Sprecher der Unionsfraktion. Also das Kompetenzzentrum Rechtswissenschaft. Naja, auch Gymnasiallehrer (Germanistik, Geschichte, Erziehungswissenschaften) hatten genug fachliche Qualifikation für das Amt des Finanzministers.
Mal sehen, wann jemand das Folterverbot1 aufgrund der abstrakten Bedrohungslage nicht mehr für zeitgemäß hält.
- Artikel 104 (1) GG [↩]
[...] Die Sache mit dem Zusenden des Grundgesetzes an unseren ÜberwachungsInnenminister habe ich ja bereits erwähnt, für gut befunden, und teilgenommen. Ich warte nur noch auf das Päckchen vom Bundestag, und hoffe, dass ich nicht als Gefährder auf verdacht exekutiert werde. [...]