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VDS IV

geschrieben von Richard on 25 Jun 2007

Post vom Schwarzen Peter! Dr. Peter Gauweiler hat mir geantwortet. Seine Antwort war trefflich kurz. Aber perfekt ist ja bekanntlich, wenn man nichts mehr weglassen kann. Das ist ein Beispiel dafür:

1. Nutzen der VDS marginal.

2. Darum Grundrechtseinschränkung unverhältnismäßig.

Feiner Standpunkt. Trotz CSU! Es gibt immernoch Überraschungen.

Der Text im Orginal:

Sehr geehrter Herr ***,

grundsätzlich bin ich der Auffassung, dass die Polizei im Rahmen der
Verbrechensbekämpfung gut ausgerüstet sein muss und moderne, legale, technische Hilfsmittel zur Verfügung haben sollte.

Die “Vorratsdatenspeicherung” in der geplanten Form halte ich – auch aus meiner beruflichen Erfahrung als Strafverteidiger – mit Blick auf den erhofften Aufklärungerfolg für ungeeignet.
Der Grundrechtseingriff steht in keinem Verhältnis zum Nutzen der Maßnahme.
Ich werde einer Umsetzung der derzeitigen Pläne bei der Bundestagsdebatte im Herbst nicht zustimmen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Peter Gauweiler

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