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VDS III

geschrieben von Richard on 22 Jun 2007

Neue Reaktion aus dem Bundetag, diesmal Guenter Krings. Kurzzusammenfassung:

Punkt 1: alles nicht so schlimm (mit der Vorratsdatenspeicherung)

Punkt 2: wir sind in GROßER Gefahr (Terroristen)

Punkt 3: Punkt 2 ist leicht in den Griff zu kriegen durch Punkt 1

Punkt 4: das bisschen Grundrechtseinschränkung ist es allemal Wert für diesen massiven Sicherheitsgewinn.

Aber lest selbst:

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Email zum Thema Vorratsdatenspeicherung.

Bei der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung geht es nicht um einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Privatsphäre. Von einer Pauschalüberwachung könnte man nur dann reden, wenn die zuständigen Behörden sämtliche Telekommunikationsvorgänge zeitgleich verfolgen würden. Das ist weder mit der Richtlinie noch mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung beabsichtigt. Zudem werden keine Inhalte gespeichert, sondern nur Verkehrsdaten.

Die Privatsphäre und der Datenschutz spielen für die Union eine wichtige Rolle und bei Eingriffen sind Grenzen zu beachten, die nicht überschritten werden dürfen. Gleichzeitig ist hier jedoch ein schwieriger Spagat zwischen den Freiheitsrechten der Bürger und einer effektiven Verbrechensbekämpfung zu vollziehen. In erster Linie wird die Freiheit der Menschen durch Terrorismus und Delikte der organisierten Kriminalität bedroht. Die Anschläge von London und Madrid haben gezeigt, dass auch ein “paar Terroristen” eine verheerende Wirkung entfalten können. Die Politik muss aus diesem Grund entsprechende Antworten finden, da sie gegenüber ihren Bürgern auch eine Schutzpflicht hat.
Daher gibt die EU-Richtlinie einen vertretbaren Rahmen vor, in dem sich der Schutz der Bürgerrechte und die effektive Verbrechensbekämpfung miteinander vereinbaren lassen. Dem wird auch der Gesetzentwurf der Bundesregierung gerecht.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Günter Krings MdB

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