Ladenschlussgesetz
geschrieben von Richard on 7 Mai 1999
Für jeden freiheitsliebenden oder einfach nur berufstätigen Bürger ist das bundesdeutsche Ladenschlußgesetz DIE Geißel der modernen Dienstleistungsgesellschaft. Dieser Ansicht sind jedoch nicht alle Zeitgenossen, wie die folgende Geschichte offenbart.
Als beruflich sehr eingebundener Mensch habe ich selten die Gelegenheit, zu “normalen” Zeiten der ach so lästigen Verrichtung der Lebensmitteleinkäufe nachzugehen. Mit normalen Zeiten meine ich die althergebrachten Ladenöffnungszeiten von 10.00-12.00 und von 14.30-18.00, die nur von den Bedienstenden des Einzelhandels als “sozial” eingestuft werden können. Jeder Leser, der nicht dieser Ansicht ist, möge in mein verständnisloses Kopfschütteln über soviel Ignoranz einfallen und es mir gleichtun, indem er diese Öffnungszeiten als menschenverachtend brandmarkt.
Zur Illustration dieser Problematik und der verschiedenen Interessen, die hinter dieser zum Teil sehr emotional geführten Debatte stehen, mag die Schilderung der folgenden Begebenheiten beitragen.
Donnerstag Abend, 29.April 1999, 19.59 Uhr
Ich rase mit meinem kleinen Golf in einem Tempo den Westring entlang, dass für ca. 42 Jahre Führerscheinentzug gut gewesen wäre. Der Grund dafür ist das Ladensschlussgesetz. Nana, höre ich jetzt wieder einige Leser murmeln. Wer wird denn gleich seine Vorliebe für gefährliche Freizeitbetätigungen und schnelle Autos mit dem Ladenschlußgesetz entschuldigen wollen. Aber lassen sie mich kurz erklären wie es dazu kam:
Am 02. Mai eines jeden Jahres feiert der Verfasser dieses kleinen Textes die Wiederkehr des Tages seiner Geburt. Zur Vorbereitung dieses Festes ist es erforderlich, einen guten Vorrat an Speisen und vor allem alkoholischen Getränken vorzuhalten, um die wie ausgehungerte Berserker daherkommende Meute zu beköstigen. Die Besorgung dieser Vorräte obliegt, zumindest was den Teil der alkoholischen Getränke betrifft, mir selbst. Da ich in der Woche vor meinem diesjährigen Geburtstag aufgrund einer angespannten Situation bei einem Mandat nie vor 20.00 zu hause war, bot sich am Donnerstag die vielleicht letzte Möglichkeit zum Einkauf. Da ich befürchten musste, vor verschlossenen Türen zu stehen, wenn ich kurz nach 20.00 an der Verkaufstelle eintreffe, war also die oben beschriebene Geschwindigkeitsübertretung notwendig.
Als ich dann ziemlich genau um 20.00 Uhr an der Verkaufstelle eintreffe, registriere ich beruhigt, dass die dort tätige Bedienstete mitnichten im Begriff ist, ihren Laden zu schließen, sondern noch fleißig in der ihr eigenen freundlichen Art einige Durstige mit Dosenbier versorgt. Ich habe also noch genügend Zeit meine Einkäufe zu erledigen. Für die Bedienstete scheint es keinen Feierabend zu geben, solange noch eine durstige Seele auf dieser Welt existiert. Ich frage beim Bezahlen dann rein aus Interesse, ob denn auch am 01.05. geöffnet sei. Mit einem leicht verschwörerischem Ton in der Stimme vertraut sie mir an, dass das verboten sei und sie schon mal wegen der Übertretung der Ladenschlusszeiten mit einem Bußgeld belegt wurde. Wenn sie jedoch dürfte, würde sie natürlich den Laden gern öffnen, weil Samstags immer mit einem guten Geschäft zu rechnen sei.
Ganz ihrer Meinung verlasse ich – das Herz voll warmer Dankbarkeit – diesen innovativen Dienstleistungstempel.
Eine Begegnung völlig gegensätzlicher Art hält das Schicksal am nächsten Morgen für mich bereit. Unweit unserer Wohnung befindet sich ein Bäcker, der morgens auch belegte Brötchen feilbietet, die von hungrigen Arbeitstieren, denen morgens die Zeit für ein häusliches Frühstück fehlt, gern angenommen werden. Beim Erwerb eines solchen Frühstücksersatzes erkundige ich mich, ermutigt durch die Begegnung des Vorabends, nach den Öffnungszeiten am Samstag. Einen Teil der oben beschriebenen Geburtstagseinkäufe hätten so auf den Samstag verlagert werden können. Backwaren schmecken ohnehin frisch am besten. Auf die Frage ob denn auch am Samstag geöffnet sei erntete ich nur die verärgerte Bemerkung:
“Das könnte Ihnen so passen, was!?”
Die Verkäuferin betrachtet diese Frage offensichtlich als persönliche Beleidigung und die Tatsache, dass sie sich abrackern muss, während ich faul in Ihrem Laden ‘rumlungere und belegte Brötchen kaufe, als Grund genug, mich mit Grimm und bösem Blick zu strafen. In dieser Situation bin ich nicht fähig zu antworten, also bezahle ich und verlasse den Laden.
Bei der Analyse der beiden Ereignisse ergab sich eine ganz simple Erklärung für die so deutlich voneinander abweichenden Meinungen zum Thema.
Die Frau mit dem bösen Blick war eine Angestellte, die natürlich als solche Ihr freies Wochenende in Gefahr sah.
Die freundliche Verkäuferin im Getränkeshop war Inhaberin desselben. Die Motivationen, für Umsatz zu sorgen, entsprechend verschieden.
Jede(r) nur halbwegs intelligente Geschäftsmann(frau) wird die Phasen des Tages (der Woche) mit den meisten Umsätzen identifizieren können und seine Öffnungszeiten entsprechend gestalten. Wenn ein Einzelhändler der Meinung ist, er kann seine Umsätze steigern und damit seinen Gewinn erhöhen, indem er Sonntag Vormittag Bibeln vor Kirchen an Hardcore-Katholiken verscheuert, dann soll er das tun dürfen.
Händler machen den potentiellen Kunden ein Angebot und dessen Akzeptanz entscheidet über sein Fortbestehen. Die Öffnungszeiten der Einzelhändler würden sich den Bedürfnissen der Kunden angleichen und so effizienter gestaltet werden können. Kein Mensch geht Samstag früh 9.00 Uhr Jeanshosen kaufen, aber möglicherweise Sonntag Nachmittag. In einem Land, in dem sowieso schon alles geregelt ist würde mich und viele Gleichgesinnte die ersatzlose Abschaffung des Ladenschlussgesetzes ein wenig freier atmen lassen…